Wenn Miethaie leer ausgehen Mieter*innen der Hohenfriedbergstr. 11 haben mit Unterstützung des GRÜNEN Baustadtrats Jörn Oltmann erfolgreich für eine Abwendunsvereinbarung gekämpft. (c) Bertram von Boxberg Die Horrorvorstellung aller Mieter*innen: Das Haus, in dem man vielleicht schon seit Jahrzehnten lebt, wird verkauft. Die*der neue Eigentümer*in plant Luxussanierungen, die alte Mieter*innen vergraulen, mit der Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen wird die Gewinnausschöpfung für ihn maximal. Ein Szenario, das sich in Berlin in den letzten Jahren tausendfach abgespielt hat. Doch die Bezirkspolitik sieht dem Geschehen nicht mehr tatenlos zu, denn Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen sind effektive Instrumente, um gegen Miethaie vorzugehen. Liegt das Haus, das verkauft werden soll, in einem Milieuschutzgebiet, kann der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Ein kompliziertes Verfahren, denn vorher muss dem Käufer die Möglichkeit gegeben werden, mit dem Bezirk eine so genannte Abwendungsvereinbarung zu schließen. Mit dieser verpflichtet sich der Käufer des Hauses, auf Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten. Schließt der Käufer diese Vereinbarung, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen. Für die Mieter*innen ist aber auch das schon ein Erfolg, denn sie sind durch die Vereinbarung vor Luxussanierungen und daraus resultierenden Mieterhöhungen geschützt. Kommt eine Abwendungsvereinbarung nicht zustande, kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht ziehen. Der Bezirk tritt damit zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft in den Kaufvertrag ein und erwirbt das Haus zu den gleichen Bedingungen, wie die*der Käufer*in es wollte. Problematisch wird es, wenn die Wohnungsbaugesellschaft den Kauf nicht innerhalb einer kurzen Frist von wenigen Wochen finanzieren kann. Entscheidend ist deshalb, dass sich die Mieter*innenschaft des betroffenen Hauses schnell organisiert und geschlossen mit dem Bezirk zusammenarbeitet. Die Mieter*innen des Hauses in der Hohenfriedbergstraße 11 haben gezeigt, wie eine solche Geschlossenheit zum Erfolg führen kann. Baustadtrat Jörn Oltmann hält das Vorkaufsrecht des Bezirkes für ein wichtiges Instrument, um die soziale Mischung im Bezirk zu erhalten. In diesem Jahr hat er bereits 21 Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht eingeleitet. Bertram von Boxberg Bezirksverordneter und wohnunspolitischer Sprecher B’90/GRÜNE