Als Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg beschließen wir folgenden Antrag auf der nächstmöglichen Bundesdelegiertenkonferenz einzubringen: § 211 Absatz 2 StGB soll künftig auch Taten erfassen, die aus geschlechtsspezifischen Beweggründen, namentlich aus frauenfeindlicher, transfeindlicher oder patriarchaler Motivation begangen werden. Zwar können Tötungen aus Misogynie, Besitzdenken oder patriarchaler Motivation bereits heute als Mord aus niedrigen […]