Customize Consent Preferences

We use cookies to help you navigate efficiently and perform certain functions. You will find detailed information about all cookies under each consent category below.

The cookies that are categorized as "Necessary" are stored on your browser as they are essential for enabling the basic functionalities of the site. ... 

Always Active

Necessary cookies are required to enable the basic features of this site, such as providing secure log-in or adjusting your consent preferences. These cookies do not store any personally identifiable data.

No cookies to display.

Functional cookies help perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collecting feedback, and other third-party features.

No cookies to display.

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics such as the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.

No cookies to display.

Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.

No cookies to display.

Advertisement cookies are used to provide visitors with customized advertisements based on the pages you visited previously and to analyze the effectiveness of the ad campaigns.

No cookies to display.

Briefwahl und Direktwahl

Alles, was Sie zur Direktwahl wissen müssen:  

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und ab dem 13. Januar können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Wichtig: Diesmal wird die Briefwahl verdammt knapp! Deshalb: Holen Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Bezirksamt und geben Sie sie dort auch ab!

So geht die Direktwahl vor Ort:

  1. Mit Wahlbenachrichtigung und Personalausweis zur Wahlstelle gehen.
  2. Wahlunterlagen vor Ort abholen. 
  3. Den Stimmzettel direkt in einer Wahlkabine im Rathaus ausfüllen & einwerfen.

Folgende Wahlstellen sind ab dem 10.02.2025 geöffnet:

Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin

Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstr. 6, 12307 Berlin

Für die Öffnungszeiten der Wahlstelle auf den Ort klicken.

So funktioniert die Briefwahl:

Direktwahl ist bei dieser Wahl sicherer. Alternativ ist aber auch wieder Briefwahl möglich. Hierbei bitte beachten, dass der Briefwahlzeitraum deutlich kürzer ist als bei vorherigen Wahlen.

  1. Beantragung der Briefwahlunterlagen: Die Online-Antragstellung ist vom 13.01.2025 bis 18.02.2025 möglich.
  2. Ausfüllen und Rücksendung der Briefwahlunterlagen
    1. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Entweder per Post oder direkt bei den oben genannten Briefwahlstellen abgeben.

Nutzen Sie Ihre Chance und geben Sie Ihre Stimme für ein Grünes Tempelhof-Schöneberg ab!

Noch Fragen? Schauen Sie gerne in unser FAQ

Ich möchte im Wahllokal wählen, habe aber noch keine Wahlberechtigung erhalten

In den nächsten Wochen, aber spätestens am 2. Februar 2025 müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese versenden die Städte und Gemeinden ab dem 13. Januar an alle stimmberechtigten deutschen Staatsbürger*innen. Sollten Sie im Wahllokal wählen wollen und bis zum 2. Februar noch keine Wahlbenachrichtung erhalten haben, melden Sie sich einfach bei deinem zuständigen Bezirksamt.

Wie kann ich meinen Wahlschein beantragen

Du kannst deinen Wahlantrag auf 5 verschiedenen Wegen stellen:

  • online
  • per E-Mail
  • vor Ort in einer Briefwahlstelle
  • postalisch
  • per Fax

Sie stellen den Antrag dabei bei Ihrem jeweiligen Bezirkswahlamt.

Für die schriftliche Antragstellung können Sie auch den Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.

In jeden Fall muss der Antrag die folgenden Angaben enthalten:

Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax.

Familienname,

Vornamen,

Geburtsdatum,

Wohnanschrift in Berlin,

Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und

Brauche ich meine Wahlbenachrichtigung für das Beantragen der Briefwahl

Nein, Sie können die Briefwahl auch ohne ihre Wahlbenachrichtigung beantragen.
Aber: Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen mit geringem Aufwand per Post anfordern kannst.

Bis wann muss ich meine Briefwahl abgegeben haben

Bei der Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen solltest du darauf achten, dass diese spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Ihre Wahlbrief kannst du entweder persönlich im Briefwahlbüro abgeben bzw. einwerfen oder mit der Post zurückschicken. Die Briefwahlstellen sind ab dem 10. Februar 2025 geöffnet.

Falls du deinen Wahlbrief in Deutschland mit der Post zurückschickst, verschicke ihn am besten direkt wenn du ihn erhalten hast. Spätestens sollte er am Mittwoch, 19. Februar 2025, in den Briefkasten, damit er rechtzeitig ankommt – sicher ist sicher! 

Wenn Sie spät dran sind, bringen Sie den Brief am besten direkt in Ihrem Briefwahllokal vorbei. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier.

Kann ich auch schon vor dem 23. Februar wählen?

Sie können auch vor dem offiziellen Wahldatum am 23. Februar ganz einfach ohne vorherigen Antrag in der Briefwahlstelle deines Wohnbezirks direkt vor Ort wählen. Dazu brauchen Sie nur Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier.

Sollten Sie in einem anderen Wahllokal bzw. Bezirk wählen wollen, müssen Sie dafür vorher einen Wahlantrag stellen.

Bis wann kann ich meinen Wahlschein beantragen

Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt deines Bezirks in der Regel bis zum Freitag, 21. Februar 2025 15 Uhr, entgegengenommen.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Man braucht in solchen Fällen allerdings ein Attest

Kann ich auch per Briefwahl wählen, wenn ich gerade im Ausland bin?

Ja, das geht. Hier sollten Sie den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Welche Stelle das ist, steht auf dem Wahlbrief. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu brauchen Sie einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den Sie unter anderem im Internet finden.

Muss ich das Porto selbst zahlen?

Wenn Sie Ihren Wahlbrief mit der Deutschen Post versenden, müssen Sie ihn nicht frankieren.

Vom Ausland aus müssen Sie den Wahlbrief ausreichend frankieren und damit auch die Kosten für das Porto selbst übernehmen.