Weltkindertag: Recht auf Freizeit!

🎈👶 Morgen ist Weltkindertag! Hier ist der vierte Part aus unserer Reihe: Wir erklären die die Kinderrechte und zeigen, warum sie unbedingt ins Grundgesetz müssen.

🏫 Dass es ein Recht auf Bildung gibt, haben wir schon im letzten Beitrag geklärt. Doch wer zur Schule geht, früh aufstehen, lernen und Hausaufgaben machen muss, braucht auch genügend Ausgleich.

➡️ Deshalb versichert Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonventionen: Jedes Kind hat ein Recht auf Freizeit!

💚 Wie diese gestaltet wird, kann ganz unterschiedlich sein. Wichtig ist aber, dass alle Kinder Zugang zum künstlerischen und kulturellen Leben haben. Außerdem sollen sie auch die Möglichkeit bekommen, sich zu erholen und auszuruhen.

🤝 Der Staat soll dabei dafür sorgen, dass dieses Recht gewährleistet werden kann.

‼️ Wir finden: der Zugang zu Freizeitangeboten und Hobbies darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen! Deshalb setzen wir als Bündnisgrüne uns dafür ein, dass Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, an denen alle teilnehmen können.

🌻 Auch auf Bezirksebene machen wir uns für ein gutes Freizeitangebot für Kinder stark und wollen Möglichkeiten der Begegnung schaffen.

🏀 So unterstützen wir beispielsweise die Spielstraßen in Friedenau, Tempelhof und Lichtenrade, bei der Kinder die Chance haben sollen, sich kennenzulernen, gemeinsam Spielen zu können und einfach mal vom Alltag abzuschalten. Wir freuen uns, wenn auch du vorbeikommst!

Alle Termine:

➡️ Spielstraße Friedenau, Rheingaustraße: 20. September, 15-19 Uhr

➡️ Spielstraße Lichtenrade, Skarbinastraße: 22. September, 15-19 Uhr

Recht auf Freizeit!