Bündnis 90/Die Grünen bei PRÜF-Demo in Berlin

AfD-Verbot PRÜFen – mach mit!

Am Samstag, 14. Februar, haben wir mit tausenden Menschen am Brandenburger Tor, in Hamburg, Stuttgart und München klargestellt: Es ist Zeit für einen PRÜF-Antrag!

Warum PRÜF-Demos?

Zehntausende Menschen bundesweit fordern auf den PRÜF-Demos jeweils am zweiten Samstag im Monat ihre Landesregierungen auf, einen Antrag im Bundesrat für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zu unterstützen. Das Grundgesetz gibt uns dieses Mittel an die Hand, um unsere Demokratie zu schützen. Deshalb sagen wir: Nutzen wir es! Eine an den Bundesrat gerichtete Online-Petition von PRÜF Berlin wurde (Stand 20. Februar) schon rund 11.000 Mal unterschrieben.

Auf den PRÜF-Demos wird gefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD durch staatliche Stellen offiziell zu prüfen. Die Demonstrierenden fordern also nicht unmittelbar ein Verbot, sondern zunächst eine formelle rechtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, konkret: Ob die Ziele oder das Verhalten der Anhänger*innen der AfD darauf ausgehen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen (nach Grundgesetz Artikel 21).

Die Vermutung liegt nahe aufgrund rechtsextremistischer Aussagen und Überzeugungen von AfD-Parteimitgliedern und entsprechenden Einschätzungen von Verfassungsschutz-behörden. Teilnehmende sorgen sich um demokratische Werte und wünschen sich ein klares rechtliches Signal gegen die verfassungsfeindlichen Positionen der AfD.

Kritiker*innen warnen, ein Parteiverbot sei das „schärfste Schwert“ der Demokratie. Scheitert der Antrag, könnte die AfD dies politisch nutzen. Bereits während des Verfahrens würde der Taktik der AfD, sich als Opfer von Zensur und Repressionen darzustellen, Aufwind gegeben. Daher solle man sie besser „inhaltlich stellen“. Die Versuche der aktuellen Bundesregierung dazu scheinen – angesichts aktueller Umfrageergebnisse – keine großen Erfolge zu verzeichnen.

Wir sagen klar: Prüfung des Verbotsverfahrens jetzt! Das Grundgesetz sieht dieses Instrument bewusst vor, um die Demokratie von innen zu schützen. Wer Hass, Ausgrenzung und Hetze in die Mitte der Gesellschaft trägt, darf nicht weiter auf parlamentarische Immunität bauen.

Wofür steht PRÜF und wer steht dahinter?

PRÜF ist kurz für: Prüfung Rettet Übrigens Freiheit. Die Initiative fordert, dass alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft werden, vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungstreue geprüft werden. Ziel ist ein rechtsstaatlicher, struktureller Prozess zur Stärkung der Demokratie.

PRÜF wurde im November 2025 vom ehemaligen Europaabgeordneten und Satiriker Nico Semsrott gegründet. Mit regelmäßigen Demonstrationen in den Hauptstädten der Bundesländer soll politischer Druck aufgebaut werden für eine Initiative im Bundesrat für ein Verbotsverfahren gegen die als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD.

Die Demonstrationen finden jeweils am zweiten Samstag eines Monats statt. Das nächste Mal treffen wir uns am 14. März um 14.00 Uhr vorm Brandenburger Tor. Bist Du dabei?

Mehr Infos: https://pruef-demos.de/

Hintergrund: Warum Parteien in Deutschland verboten werden können

Bekämpft eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung, kann ein – rechtlich komplexes – Parteiverbots-Verfahren eingeleitet werden. Dies kann durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden. Über das Verbot selbst entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

In der Vergangenheit gab es bereits solche Verfahren: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei, die daraufhin verboten wurde, und vor einigen Jahren gegen die NPD. Hier wurde ein Verbot aufgrund der geringen Bedeutung der Partei abgelehnt.

Berlin: Beschluss gefasst, Antrag nicht gestellt

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Dezember 2025 beschlossen, dass sich das Land auf Bundesebene für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen soll. Ziel war, sich im Bundesrat für einen entsprechenden Antrag stark zu machen oder einen solchen Antrag anderer Länder zu unterstützen. Auch auf Bundesebene gab es im vergangenen Jahr eine fraktionsübergreifende Initiative, um den Bundestag aufzufordern, ein Verbotsverfahren zu prüfen – bisher wurde aber noch kein Antrag gestellt.