Jetzt Briefwahl beantragen: Grünes Kreuz am 9. Juni 2024

Wie du dein Kreuz für Grün machst am 9. Juni 2024

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist Europawahl, aber Du willst oder kannst nicht persönlich im Wahllokal wählen? Kein Problem! Du kannst deine Stimme in deinem Wahllokal abgeben – oder vorher von zu Hause aus.

Briefwahl beantragen – so geht’s

Um per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal in Berlin wählen zu können, musst du zunächst einen Wahlschein beantragen. Das kannst du per E-Mail, postalisch, per Fax oder sogar einfach online erledigen.

Am Ende zählt, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Sonntag, den 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein müssen.

Hier klären wir für dich die häufigsten Fragen rund um die Briefwahl und wie du auch vor dem 9. Juni bereits in deinem Wahllokal wählen kannst:

FAQ Briefwahl

Nein, du kannst die Briefwahl auch ohne deine Wahlbenachrichtigung beantragen.
Aber: Auf der Rückseite Deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem Du Deine Briefwahlunterlagen mit geringem Aufwand per Post anfordern kannst.

In den nächsten Wochen, aber spätestens am 19. Mai 2024 müsstest du Deine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese versenden die Städte und Gemeinden ab dem 30. April an alle stimmberechtigten deutschen Staatsbürger*innen und in Deutschland lebende EU-Bürger*innen. Solltest du im Wahllokal wählen wollen und bis zum 19. Mai noch keine Wahlbenachrichtung erhalten haben, melde dich einfach bei deinem zuständigen Bezirksamt.

Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt deines Bezirks in der Regel bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen.

Achtung: Online kannst du den elektronischen Antrag allerdings nur bis einschließlich den 4. Juni stellen.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 9. Juni 2024 bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Du bräuchtest in solchen Fällen allerdings ein Attest.

Du kannst deinen Wahlantrag auf 4 verschiedenen Wegen stellen:
online
per E-Mail
postalisch
per Fax

Du stellst den Antrag dabei bei deinem jeweiligen Bezirkswahlamt.
Für die schriftliche Antragstellung kannst du auch den Briefwahlantrag auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung nutzen.

In jeden Fall muss der Antrag die folgenden Angaben enthalten:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum,
Wohnanschrift in Berlin,

Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax.

Bei der Rücksendung Deiner Briefwahlunterlagen solltest Du darauf achten, dass diese spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 09. Juni, um 18.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Deinen Wahlbrief kannst Du entweder persönlich im Briefwahlbüro abgeben bzw. einwerfen oder mit der Post zurückschicken.
 
Falls Du Deinen Wahlbrief in Deutschland mit der Post zurückschickst, verschicke ihn am besten direkt wenn du ihn erhalten hast. Spätestens sollte er am Mittwoch, 5. Juni 2024, in den Briefkasten, damit er rechtzeitig ankommt – sicher ist sicher! 
Wenn Du spät dran bist, bring den Brief am besten direkt in Deinem Briefwahllokal vorbei. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier.

Du kannst auch vor dem offiziellen Wahldatum am 9. Juni ganz einfach ohne vorherigen Antrag in der Briefwahlstelle deines Wohnbezirks direkt vor Ort wählen. Dazu brauchst du nur deinen Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier.

Solltest du in einem anderen Wahllokal bzw. Bezirk wählen wollen, musst du dafür vorher einen Wahlantrag stellen.

Ja, das geht. Hier solltest Du den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Welche Stelle das ist, steht auf dem Wahlbrief. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu brauchst Du einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den Du unter anderem im Internet findest.

Wenn Du Deinen Wahlbrief mit der Deutschen Post versendest, musst Du ihn nicht frankieren.
Vom Ausland aus musst Du den Wahlbrief ausreichend frankieren und damit auch die Kosten für das Porto selbst übernehmen.

Hier findest du alle weiteren Informationen der Stadt Berlin zur Briefwahl.

Wenn du in Deutschland lebst, aber einen anderen europäischen Pass hast, kannst du trotzdem bei der Europawahl deine Stimme abgeben. Hier erklären wir dir, wie das geht.