Sprühkreide ist ein beliebtes Mittel, um im Wahlkampf sichtbar auf Gehwegen und Plätzen für unsere Anliegen zu werben und unsere Botschaften auf die Straße zu bringen. Da es rund um die rechtliche Einordnung immer wieder Unsicherheiten gibt – sowohl bei Nutzer*innen als auch bei Ordnungsbehörden –, haben wir hier die wichtigsten Hinweise zusammengestellt. Sie sollen euch helfen, gut informiert aufzutreten und im Zweifel sachlich reagieren zu können.
- Hierfür gibt es ein paar Nutzungshinweise:
- Die Sprühkreide ist wasserlöslich, im Fall von Hitze kann es sein, dass die Kreide etwas länger haften bleibt. Solltet ihr angesprochen werden, habt vielleicht eine Wasserflasche dabei, um das einmal zu demonstrieren.
- Kreidemalen ist KEINE Sachbeschädigung
- Einigen Polizist*innen ist Sprühkreide nicht bekannt. Daher gehen sie vielleicht davon aus, dass es sich um Sprühlack o.Ä. handelt. Sollte die Polizei euch damit konfrontieren, zeigt ihr gerne, dass es sich um wasserlösliche Sprühkreide handelt (z.B. vormachen und ein bisschen Gesprühtes mit Wasser wegwischen etc.)
- Kreidemalen KANN als Ordnungswidrigkeit gelten, ist von Land zu Land unterschiedlich. Das Berliner Straßengesetz stuft die künstlerische Nutzung mit wasserlöslichen Farben auf Gehwegen als normalen Gemeingebrauch ein. Die Nutzung auf Fahrbahnen (Straßen) ist verboten.
- Nutzung auf denkmalgeschützten Straßen (Tempelhofer Feld!!!) ist untersagt.
