Gute Nachrichten für den Klimaschutz: Am Donnerstag, den 29.01, verhandelte das Bundesverwaltungsgericht über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe für eine Nachschärfung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Das Gericht verurteilte die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm nachzubessern. Erstmals hat damit ein Bundesgericht höchstrichterlich klargestellt, dass Klimaziele rechtlich verbindlich sind und durch konkrete, wirksame Maßnahmen unterlegt werden müssen. Grüne Kernforderungen beim Klimaschutz wie der Ausbau von Wärmepumpen und die Dekarbonisierung des Wärmenetzes oder ein Tempolimit auf Autobahnen bekommen durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zusätzlichen Rückenwind.
Unser grüner Direktkandidat in Friedenau, Christoph Störmer, war in den vergangenen Jahren bei der Deutschen Umwelthilfe maßgeblich für diese Klimaklage verantwortlich und begleitete die Verhandlung am Donnerstag persönlich im Gerichtssaal. Das Urteil ist ein richtungsweisender Schritt für mehr Klimaschutz: Es stärkt die Durchsetzbarkeit der Klimaziele vor Gericht und schafft eine klare rechtliche Grundlage, um die Bundesregierung künftig zur Einhaltung ihrer eigenen Gesetze zu verpflichten – notfalls erneut vor Gericht.