Weltkindertag: Recht auf Bildung!

🎈👶 Noch zweimal schlafen, dann ist Weltkindertag! Hier ist Part drei von unserer Reihe: Wir erklären dir die Kinderrechte und zeigen, warum sie unbedingt ins Grundgesetz aufgenommen werden müssen.

⏰ Morgens klingelt früh der Wecker, der Schulranzen muss noch fertig gepackt und das Pausenbrot geschmiert werden – gleicher Ablauf bei allen Kindern in Deutschland. Wir kennen es zu gut: die Schulpflicht ruft.

➡️ Das Recht auf Bildung ist auch in den UN-Kinderrechtskonventionen geregelt. Artikel 28 bestimmt, das jedes Kind zur Schule gehen muss, wobei die Grundschule überall kostenfrei und verpflichtend sein soll.

🏫 Außerdem muss jedem Kind der Zugang zu weiterführenden Schulen, entsprechend seiner Fähigkeiten zu Berufsausbildung und Hochschulen ermöglicht werden. Dadurch soll die Chancengleichheit gefördert werden.

📚 Und weil Bildung so wichtig ist, bekommt sie direkt zwei Artikel: in Artikel 29 werden nämlich noch die Bildungsziele festgehalten. Die Schule soll unter anderem dazu dienen, Talente und Fähigkeiten der Kinder zu fördern. Außerdem sollen sie ihre eigene und andere Kulturen kennenlernen, um so Werte wie Toleranz und Akzeptanz vermittelt zu bekommen.

➡️ Auch die Menschen-, Grund und Kinderrechte sollen in der Schule unterrichtet werden.

‼️Für uns als Bündnisgrüne steht fest: jedem Kind muss der Zugang zu guter Bildung gewährt werden. Dabei ist es wichtig, dass neben lesen, schreiben und rechnen auch die Grundwerte unserer Verfassung, wie Gleichberechtigung, Freiheit und Toleranz vermittelt werden.

💚 Der beste Weg, die Demokratie zu schützen, ist es, ein frühes Bewusstsein für sie zu schaffen. Dafür muss schon bei den Kleinsten unserer Gesellschaft angesetzt werden.

Recht auf Bildung