Beschluss: Demokratie schützen – AfD verbieten. Wir beziehen Stellung. 28. Oktober 202428. Oktober 2024 Veranstaltung:Herbst-MVV Tempelhof-Schöneberg 2024Tagesordnungspunkt:4. Inhaltliche AnträgeStatus:BeschlussBeschluss durch:MVVBeschlossen am:12.10.2024Antragshistorie:Version 2 Beschreibungstext: Die AfD gefährdet die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BundesrepublikDeutschland. Durch ihre völkisch-nationalistischen Positionen verstößt sie gegendie in derVerfassung verankerten Prinzipien von Menschenwürde und Gleichheit und arbeitetan einer Abschaffung unserer Demokratie. Als Kreisverband Tempelhof-Schöneberg begrüßen wir daher den fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag zu einemVerbot der AfD .In diesem Zusammenhang fordern wir die Bundestagsabgeordneten aus Berlin auf,diesen Antragzu unterstützen und ihre Möglichkeiten für den Erfolg dieses Antragseinzusetzen. Ein Verbot ist unerlässlich, um die langfristige Stabilität der Demokratie zusichern und Extremismus zubekämpfen. Begründung: Wir bedanken uns bei den Antragstellenden für den Antrag, den wir für enorm wichtig halten! Aus einer Vielzahl von Äußerungen von AfD-Politikern (für eine Auswahl siehe diese Website des Zentrums für Politische Schönheit: https://afd-verbot.de) geht hervor, dass die AfD eine aktiv-kämpferische Haltung zur Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnimmt. Sie ist inzwischen, insbesondere im Osten so stark, dass die AfD ihre verfassungswidrigen Bestrebungen auch in die Tat umsetzen kann. Davon, was es bedeutet, wenn die AfD stärkste Kraft wird, haben uns die Vorgänge im Thüringer Landtag einen Vorgeschmack geliefert. Jetzt ist möglicherweise der letzte Zeitpunkt, um den Aufstieg der AfD durch ein Verbot zu verhindern. Weil es aber so wichtig ist, dass ein Parteiverbotsverfahren nicht nur eingeleitet wird, sondern auch erfolgreich ist, möchte ich die Formulierung des Antrages von dem konkret im Raum stehenden Antrag der Gruppe um Marco Wanderwitz herum weg zu einer allgemeineren Formulierung lenken. Dahinter steht folgende Argumentation: 1. Es zeichnet sich nicht ab, dass eine politische Mehrheit in den Fraktionen der antragstellenden Abgeordneten besteht. Innerhalb der Grünen Bundestagsfraktion lässt sich diese möglicherweise herstellen, aber innerhalb der SPD und Union haben sich bereits prominente Stimmen (z. B. Kühnert und Söder) gegen ein Verbotsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt ausgesprochen. Und auch wenn es für die Einreichung des Antrages reicht, die Zustimmung des Bundestages ist zum jetzigen Stand ungewiss und unterliegt politischer Dynamik. 2. Im ersten gescheiterten NPD-Verbotsverfahren etablierte das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Staatsfreiheit. Dieser besagt, dass eine von einem Verbotsverfahren betroffene Partei nicht unter dem potenziellen Einfluss staatlicher oder staatlich kontrollierter Akteure stehen darf. Aufgrund dieses Grundsatzes scheiterte das erste NPD-Verbotsverfahren. Die NPD war zum Zeitpunkt des Verfahrens mit V-Leuten und verdeckten Ermittlern des Verfassungsschutzes durchsetzt und stand damit nach dem Bundesverfassungsgericht zumindest potentiell unter staatlichem Einfluss. Es ist bekannt, dass der Verfassungsschutz auch die AfD beobachtet. Dabei ist davon auszugehen, dass er V-Leute und verdeckte Ermittler einsetzt. Im Falle eines Verbotsverfahrens muss der Verfassungsschutz diese rechtzeitig vor Einleitung des Verfahrens, spätestens bis zur Einreichung des Verbotsantrags abziehen. Der Bundestag hat aber auf das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz keinerlei Einfluss – anders als Bundesregierung und Bundesrat. Es besteht das Risiko, dass bei einer Zustimmung des Bundestages die V-Leute und verdeckten Ermittler noch nicht abgezogen sind und das Verfahren von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist. Auf der anderen Seite können die Verfassungsschutzbehörden ihre Ermittler und V-Leute, die wichtige Informationen sammeln, auch nicht auf den bloßen Verdacht eines erfolgreichen Bundestagsbeschlusses (welcher sich ja nicht eindeutig abzeichnet) abziehen (zu dieser rechtlichen Argumentation siehe: Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, https://verfassungsblog.de/strikte-staatsfreiheit/). Aus diesen Gründen ist es unserer Ansicht nach notwendig, dass der Bundestag zusammen mit dem Bundesrat und der Bundesregierung vorgeht, so wie es im dritten NPD-Verbotsverfahren geschehen ist. In diesem Verfahren wurde die NPD zwar nicht verboten, weil sie zu unbedeutend ist. Es wurden aber die Türen zum Entzug der Parteienfinanzierung geöffnet. Das dritte NPD-Verbotsverfahren kann also durchaus auch als Erfolg gesehen werden. Dass die AfD zu unbedeutend für ein Parteiverbot ist, wird man im Angesicht der letzten Wahlergebnisse leider nicht sagen können. Unser Auffassung nach kann nur ein koordiniertes Vorgehen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zum Erfolg eines Verbotsverfahrens führen. Daher ist es richtig, dass auch wir als Kreisverband durch einen Beschluss unseren Teil dazu beitragen, dass politisches Momentum entsteht. Auf die Unterstützung des konkreten Antrags von Marco Wanderwitz sollten wir uns jedoch nicht festlegen.
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