BIMA-Häuser: Bezirk soll weiter auf sein Vorkaufsrecht bestehen 12. Mai 201728. Mai 2017 Auch wenn das Landgericht den Verkauf der im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindlichen Häuser in der Großgörschen- und Katzlerstraße an einen privaten Investor für zulässig erklärte: Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg steht voll hinter den Bemühungen des Bezirksamtes, das Vorkaufsrecht des Bezirkes weiterhin auf dem juristischen Weg durchzusetzen, nun die nächste Instanz anzurufen. Einen entsprechenden Beschluss will die Fraktion der Grünen in der kommenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung verabschieden lassen. Zuvor hatte der bündnisgrüne Bezirksstadtrat Jörn Oltmann, zuständig für Stadtentwicklung, bereits erklärt, dass er sich durch das Urteil des Landgerichtes nicht entmutigen lasse, sondern darauf setzt, dass der Streit im Interesse der Mieter und des Bezirks notfalls bis in die höchste Instanz ausgefochten wird. Der grüne Bezirksverordnete Bertram von Boxberg zu seinem BVV-Antrag: „Das Urteil des Landgerichtes darf keinen Bestand haben. In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung ist das kommunale Vorkaufsrecht schließlich ein wichtiges Instrument, die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und Immobilienspekulation zu schützen. Allerdings ist der nun vor uns liegende Weg lang und beschwerlich. Da müssen wir deutlich machen, dass hier der ganze Bezirk, Bezirksamt wie Bezirksverordnetenversammlung, über alle Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen.“ Zwar sichert das Bundesgesetz den Kommunen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung ein Vorkaufsrecht zu, doch lassen die dafür formulierten Bedingungen Raum für unterschiedliche Interpretationen. Deshalb, so fordern die Tempelhof-Schöneberger Grünen nun weiter, solle sich der Senat in einer Bundesratsinitiative für eine eindeutigere Formulierung des Gesetzestextes stark machen. Unmittelbar betroffen von dem Urteil des Landgerichts ist unter anderem der Verein Harmonie e.V., der sich im Bezirk für die Integration insbesondere von Zuwanderern aus Ostereuropa engagiert, nun wieder verschärft um seine Räume in der Katzlerstraße fürchtet. Bereits in Februar 2016 hatte die Bezirksverordnetenversammlung erklärt, dass der Bezirk alles in seiner Macht stehende tun muss, damit der Verein diese wichtige Arbeit auch künftig dort fortsetzen kann. Tatsächlich hat das Bezirksamt sichergestellt, dass der Verein, sollte das Vorkaufsrecht durchgesetzt werden und die Immobilie dann an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft gehen, seine Räume behalten kann. Angesichts der aktuellen Entwicklung beantragen Grüne und CDU nun aber trotzdem, dass die Bezirksverordnetenversammlung ihre alte Solidaritätsbekundung mit Harmonie e.V. noch einmal bekräftigt.
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