Weg mit §219a!

„Mein Bauch gehört mir“, lautet seit Jahrzehnten eine zentrale Forderung feministischer Bewegungen. Es ist höchste Zeit, dass sie Wirklichkeit wird. Because it is 2018!

Der §219a wurde 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt. Ziel war es, dass Frauen mehr Kinder bekommen. Dafür gab es das Mutterkreuz als Orden. Der Paragraf blieb als Relikt bestehen und stellt bis heute Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Gleichzeitig unterbindet er auch die öffentliche Bereitstellung von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zu Beratungsstellen.

Umfassend informiert zu sein, ist jedoch ein unbedingtes Recht betroffener Frauen. Der Gesetzgeber darf sie in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen.

Daher müssen Ärzt*innen sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, ohne die Staatsanwaltschaft fürchten zu müssen. Keine Frau entscheidet sich leichtfertig für den Abbruch einer Schwangerschaft. Ausführliche Information und Vertrauen zu ihrer Gynäkologin sind elementar für eine so einschneidende Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund darf es im digitalen Zeitalter nicht strafbar sein, Links zu Organisationen wie pro familia oder kirchlichen Einrichtungen zu veröffentlichen. Der § 219a ist schlicht nicht mehr zeitgemäß und muss endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

 

Renate Künast

Bundestagsabgeordnete