Spekulation ist kein Naturgesetz – Der Mietendeckel in Stichworten

 

Am 26. November 2019 hat der Berliner Senat ein Gesetz für einen stadtweiten Mietendeckel beschlossen. Doch was bedeutet die Gesetzesregelung für Mieter*innen in Berlin genau? Fünf Fakten zum Berliner Mietendeckel im Überblick:

  • Die Mieten in Berlin werden für die nächsten fünf Jahre auf Antrag eingefroren.
  • Keine höhere Miete als die am 18. Juni 2019 geltende Nettokaltmiete.
  • Die Modernisierungsumlage wird auf 1 € pro Quadratmeter begrenzt.
  • Eine Miete kann gesenkt werden, wenn sie über 20 Prozent der Mietentabelle liegt. Diese Regelung wird erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam.
  • Bei Wiedervermietung gilt die Nettokaltmiete der Vorvermietung – maximal jedoch eine Miete bis zur Höhe der Mietentabelle (Ausnahmen bei Mieten unter 5 € pro Quadratmeter sind möglich).

Autor: Mats Kröger, AG Mieten/Wohnen

Dieser Beitrag ist Teil des Stichels Nr. 236 zum Thema Wohnpolitik. Alle weiteren Artikel findet ihr auf der Seite Stichel Nr. 236 „Wohnpolitik“.

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