Weltkindertag: Kinderrechte ins Grundgesetz!

🎈👶 Heute ist Weltkindertag! Deshalb erklären wir dir, weshalb Kinderrechte unbedingt ins Grundgesetz müssen.

⚖️ Kinder sind zwar auch Grundrechtsträger*innen, können aber anders als Erwachsene ihre Rechte meist nicht selbst einfordern. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass die Kinderrechte von vornherein mehr Beachtung durch die Entscheidungsträger*innen aller Staatsgewalten finden. 

➡️ Stünden sie im Grundgesetz, wären sie Verfassungsrecht. Das heißt, dass beispielsweise die Legislative, wenn sie neue Gesetze verabschiedet, dabei die Kinderrechte in besonderem Maße berücksichtigen müsste. Gleiches würde bei Entscheidungen und Handlungen von den anderen beiden Staatsgewalten, der Exekutiven und Judikativen, gelten.

📚 Wären die Kinderrechte Verfassungsrecht, müsste sich auch einfaches Recht, wie beispielsweise Bundes- oder Landesgesetze, an sie anpassen und sich an ihnen orientieren. 

👧 Zudem könnte sich die gesellschaftliche Stellung der Kinder verändern, wenn man ihren Rechten Verfassungscharakter zusprechen würde. Es hätte eine große Symbolwirkung, da Kinder mehr als eigene Persönlichkeiten mit eigenen Rechten gesehen werden könnten.

👨‍👨‍👧‍👧 Alle Menschen durchlaufen das Kindesalter. Es handelt sich also nicht um eine kleine gesellschaftliche Teilgruppe, deren Rechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Gerade unter diesem Aspekt erschließt sich für uns das Argument einer schlanken Verfassung nicht.

‼️ Wir finden: Kinder sind ein wichtiger, ernstzunehmender Teil unserer Gesellschaft. Sie sind unsere Zukunft und sollten deshalb die Möglichkeit haben, behütet und sicher aufzuwachsen. Deshalb müssen wir alles tun, was dafür sorgt, dass das Kindeswohl eine hohe Priorität auf politischer, juristischer und gesellschaftlicher Ebene hat.

💚 Das kann nur gewährleistet werden, wenn man den Kinderrechten endlich die Stellung gibt, die ihnen unserer Meinung nach zusteht. Deshalb fordern wir: Kinderrechte müssen Verfassungscharakter bekommen – Kinderrechte müssen ins Grundgesetz!

Kinderrechte ins Grundgesetz