Spekulation ist kein Naturgesetz – Der Mietendeckel in Stichworten 10. Februar 202017. April 2020 Am 26. November 2019 hat der Berliner Senat ein Gesetz für einen stadtweiten Mietendeckel beschlossen. Doch was bedeutet die Gesetzesregelung für Mieter*innen in Berlin genau? Fünf Fakten zum Berliner Mietendeckel im Überblick: Die Mieten in Berlin werden für die nächsten fünf Jahre auf Antrag eingefroren. Keine höhere Miete als die am 18. Juni 2019 geltende Nettokaltmiete. Die Modernisierungsumlage wird auf 1 € pro Quadratmeter begrenzt. Eine Miete kann gesenkt werden, wenn sie über 20 Prozent der Mietentabelle liegt. Diese Regelung wird erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam. Bei Wiedervermietung gilt die Nettokaltmiete der Vorvermietung – maximal jedoch eine Miete bis zur Höhe der Mietentabelle (Ausnahmen bei Mieten unter 5 € pro Quadratmeter sind möglich). Autor: Mats Kröger, AG Mieten/Wohnen Dieser Beitrag ist Teil des Stichels Nr. 236 zum Thema Wohnpolitik. Alle weiteren Artikel findet ihr auf der Seite Stichel Nr. 236 „Wohnpolitik“.
Friedenauer*innen für Friedenauer*innen 6. November 20246. November 2024 Wir hören zu am Zuhör-Stand! 💚🌻Am Samstag waren wir mit unserem Grünen Zuhör-Stand in Friedenau. Uns ist es wichtig, zu wissen, was die Bürger*innen vor Ort bewegt. Wir freuen uns über den guten Austausch und die vielen Gespräche, die dabei entstanden sind. Auch haben wir die Chance genutzt, euch unseren […]
Ab sofort: Studentische*r Mitarbeiter*in für Social Media gesucht! 5. November 202411. November 2024 Berlin, 5. November 2024 Ausschreibung Studentische*r Mitarbeiter*in (w/m/d) Der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tempelhof-Schöneberg sucht ab sofort eine*n Mit 1.500 Mitgliedern gehören wir zu den größten grünen Kreisverbänden bundesweit und bieten Mitgliedern und Interessierten ein breites Spektrum an thematischen Arbeitsgemeinschaften, Ortsgruppen sowie Veranstaltungen an. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro […]