Startschuss für vier neue Milieuschutzgebiete in Tempelhof-Schöneberg 23. Juni 201723. Juni 2017 Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bereitet für vier Wohngebiete den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung vor. Zu den schon vorhandenen vier Milieuschutzgebieten kommen nun folgende Kieze dazu: Schöneberger Norden (rund 26.000 Einwohner*innen) Schöneberger Süden (rund 27.000 Einwohner*innen) Grazer Platz (rund 11.000 Einwohner*innen) Tempelhof (Bereich südlich und westlich der Manteuffelstraße und des Tempelhofer Damms sowie südlich der Burchardstraße und Alt-Tempelhof mit rund 25.000 Einwohner*innen) Jörn Oltmann, unser für Stadtentwicklung zuständige Stadtrat, sagt dazu: „Am Bayerischen Platz und am Barbarossaplatz, in der Bautzener Straße und am Kaiser-Wilhelm-Platz haben wir mit der sozialen Erhaltungssatzung bereits gute Erfahrungen gemacht. Wir konnten der in anderen Regionen mitunter vorherrschenden sozialen Verdrängung alteingesessener Mieterinnen und Mieter entgegenwirken.“ Diese Erhaltungsverordnungen seien aber kein Instrument des aktiven Mieterschutzes, das müsse klar gesagt werden. „Sie geben dem Bezirk vielmehr die Möglichkeit, Abriss, Zusammenlegung von Wohnungen, Luxusmodernisierungen, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und andere Aktivitäten zu verhindern, wenn dadurch die angestammte Sozialstruktur der Bevölkerung beeinträchtig wird.“ Bevor die geplanten neuen Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden können, ist jedoch erst einmal die Mitwirkung der Bevölkerung erforderlich. „Wir hoffen, dass die demnächst verteilten Fragebögen schnellstmöglich an uns zurückgehen. Die bei der anonymen Auswertung gewonnen Erkenntnisse erlauben uns, auch die nächsten Schritte zu gehen.“ Denn zunächst muss der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandene Sozialstruktur des Schutzes einer Erhaltungssatzung auch bedarf, dass eine Veränderung städtebauliche Probleme nachsichziehen und die vorhandene Infrastruktur mit ihren Schulen, Kitas, Verkehrsangeboten usw. bei einer sozialen Verdrängung gefährdet werden würde. Einen ersten vorübergehenden Schutz haben die Mieterinnen und Mieter der vier Gebiete jetzt schon durch den ersten Beschluss des Bezirksamtes erhalten, denn wenn eine beantragte Baumaßnahme dort den Zielen einer künftigen sozialen Erhaltungssatzung widerspricht, kann der Bauantrag zurückgestellt werden. Link zum Amtsblatt für Berlin: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/
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