Falscher Tagesspiegelartikel zum Zweckentfremdungsverbot 10. Februar 2017 Auf Nachfrage stellt die zuständige Stadträtin Christiane Heiß ( GRÜNE) klar: „Ich unterstütze die Bestrebungen des Senats von Berlin, geflüchteten Menschen eine angemessene Unterkunft zu verschaffen. Eine ordentliche Vermietung einer Wohnung an geflüchtete Menschen zu einem Mietpreis, der sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert, stellt keine Zweckentfremdung nach dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz dar. Diese Rechtsauffassung vertritt auch das Wohnungsamt in diesem Bezirk. Es unterscheidet sich hiermit von keinem anderen Wohnungsamt in Berlin.“ Insofern hat der Tagesspiegel erst online, dann am 1.2. 2017 auch in der Printausgabe eine falsche Behauptung veröffentlicht: „Das Amt untersagte ihm, eine bisher als Ferienwohnung genutzte Wohnung an ein geflohenes Paar aus dem Iran zu vermieten,…“ Der Sinn und Zweck des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes liegt im Schutz des bestehenden Wohnraums zur dauernden Wohnnutzung durch die Bevölkerung. Das Gesetz richtet sich z.B. gegen spekulativen Leerstand oder Wohnungen, die regelmäßig als Ferienwohnung vermietet werden und damit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Wohnungslose Menschen mit geringen Einkommen sind von der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt besonders stark betroffen. Das gilt sowohl für geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus als auch für alle anderen Wohnungslosen, die in Berlin eine Wohnung suchen. Daher werden sie bevorzugt Opfer von betrügerischen Vermietern, die sittenwidrige oder illegale Verträge abschließen, um möglichst viel Miete pro Wohnung zu erzielen. Das gilt im Besonderen für geflüchtete Menschen, die nach Erteilung des Aufenthaltsstatus nach einer dauerhaften Bleibe suchen. Dem Bezirksamt sind genügend Fälle bekannt, bei denen Mietverträge in betrügerischer Absicht mehrfach für dieselbe Wohnung abgeschlossen wurden, um von möglichst vielen Menschen die volle Miete zu erhalten oder solche mit Kündigungsfristen von nur einem Tag etc. Frau Heiß: „Wenn Vermieter sich als Gutmenschen darstellen, die zugleich eine überhöhte Miete verlangen, sollte man ihre Selbstdarstellung sehr sorgfältig prüfen. Das hat das Tagesspiegel in diesem Fall leider versäumt.“
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