Fremdbestimmung? Nein Danke!

Geschlecht ist ein Teil unserer Identität und kann am besten von jedem Mensch selbst bestimmt werden. Allerdings erfasst der Staat, was gar nicht erforderlich ist, das Geschlecht bereits kurz nach der Geburt.

Immer wieder stellen Menschen im Laufe ihres Lebens fest, dass der ihnen zugewiesene Geschlechtseintrag falsch ist. Zu Recht fordern sie dann ein, dass ihre Identität respektiert und der Fehler korrigiert wird. Dies wird in Deutschland durch das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) reguliert. Dementsprechend muss sich beispielsweise eine Transfrau (sog. „Mann zu Frau“) zunächst von zwei Gutachter*innen als psychisch kranker Mann diagnostizieren lassen, damit dann ein Gericht entscheidet, dass sie doch eine Frau sein darf.

Das ist absurd, unwürdig und kostet viel Geld. Damit misstraut der Staat seinen Bürger*innen und zweifelt an ihrer Fähigkeit ihr Personenmerkmal selbst bestimmen zu können. Diese Bevormundung versuchte die Bundesregierung vor kurzem fortzusetzen und schlug ein neues Gesetz vor. Nach heftigem Protest musste sie jedoch den Entwurf wieder zurückziehen.

Wir GRÜNE schlagen dagegen ein Selbstbestimmungsgesetz vor, das transgeschlechtlichen Menschen das Leben nicht schwerer macht, als es ist.

Wir fordern ein unbürokratisches Verfahren im Standesamt, ein sanktioniertes Offenbarungsverbot und eine einzige Voraussetzung: die freie Entscheidung eines Menschen.

von Jerzy M. Szczesny
Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

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