„Nee, dit mit dem Zebrastreifen, dit dauert noch“

Aus der Sicht von Autofahrer*innen sind Zebrastreifen eine ärgerliche Sache: Das Fahrzeug muss mitten auf der Straße gestoppt werden, nur weil Menschen, die sich keinen PKW leisten können, auf die andere Straßenseite wechseln wollen. Auch der Wirtschaftsverkehr wird durch diese lästigen weißen Streifen empfindlich gestört, denn auch LKW werden gezwungen, den Lieferverkehr für Momente an diesen Stellen ruhen zu lassen – sogar für Kinder. Immer mehr Fußgänger*innen fordern immer mehr Zebrasteifen in unserer Stadt, es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Verkehr in Berlin vollkommen zum Erliegen kommt.

Da ist es gut und beruhigend zu wissen, dass es gar nicht so einfach ist, einen Zebrasteifen einzurichten. Von der Idee bis zur Verwirklichung einer sogenannten Querungshilfe braucht es genau 18 Schritte, ein Weg der länger ist als jeder Zebrastreifen:

  1. Hinweis aus der Bevölkerung/BVV/Träger von Schulen, KiTa ́s usw. an das BA
  2. Weiterleitung durch BA an AG „Förderung des Fußverkehrs“ (AGFFV) bei der SenUVK (Mitglieder dort: SenUVK, Ing.-Büro i.A. der SenUVK, VLB-B, SGA der Bezirke, Polizei, je nach Bedarf: SVB der Bezirke, BVG)
  3. AGFFV veranlasst Prüfung der Notwendigkeit einer Querungshilfe bzw. der Auswahl der für die Situation „richtigen“ Querungshilfe (u.a. Verkehrszählungen, Ortstermine, Abstimmungsrunden)
  4.  AGFFV entscheidet, ob/welche QH angelegt werden soll (z.B. hier: FGÜ mit baulichen Anpassungen, z.B. zusätzlich Mittelinsel und/oder Gehwegvorstreckungen)
  5. VLB-B erteilt verkehrsrechtliche AO auf der Grundlage von Zeichnungen des Ing.-Büros/AN der SenUVK
  6. SGA des Bezirks erstellt Kostenschätzung, teilt der AGFFV den vsl. Mittelbedarf mit
  7. AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann Mittel für Planung bzw. Bauausführung vsl. z.V. gestellt werden können.
  8. AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Planung.
  9. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der baulichen Änderungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Ing.-Büros, erteilt den Zuschlag, beauftragt Ing.-Büros.
  10. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Ing.-Planungen.
  11. Im Ergebnis der Ingenieurplanungen: Fortgeschriebene Kostenberechnung, SGA teilt AGFFV den aktualisierten Mittelbedarf für die Bauausführung mit.
  12. AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann die Mittel für die Bauausführung z.V. gestellt werden können.
  13. AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Bauausführung.
  14. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen incl. Fahrbahnmarkierung und Verkehrsbeschilderung, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Firmen, erteilt den Zuschlag, beauftragt Firmen.
  15. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Bauausführung, teilweise werden Bauleitungsaufgaben an externe Ing.-Büros vergeben. Beim SGA bleiben auf jeden Fall die „nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben“. Zeitverluste ergeben sich hier häufig, in wechselnder Größenordnung, durch Warten auf verkehrsbehördliche AO der Baustellenabsperrung durch die VLB-A).
  16. SGA nimmt in Abstimmung mit SenUVK und der zuständigen Verkehrsbehörde (VLB-B oder bezirkliche OrdSV) die fertigen Leistungen ab und in Betrieb.
  17. Sobald Rechnungen von Ing.-Büros bzw. Baufirmen vorliegen und geprüft sind, fordert das SGA die auszuzahlenden Beträge bei der AGFFV an.
  18. Die AGFFV stellt die Mittel auf einem Konto der SenUVK bereit, auf das Mitarbeiter_innen des SGA auf Antrag Zugriff erhalten (haben). Wenn die Mittel auf dem Konto sind, kann das SGA damit die Rechnungen der Firmen bezahlen.
Einziger Trost für die Autofahrer*innen: Von Schritt 1 bis Schritt 16 vergehen mindestens 3 Jahre, in dieser Zeit darf also unbehelligt weitergebrettert werden. Noch beruhigender ist es, dass in vielen Fällen bereits nach Schritt 3 oder 6 Schluss mit dem Unfug ist und es nie eine solche Schikane geben wird.
Wir GRÜNE bremsen trotzdem weiterhin für Alte und Kinder.
Behörden-Glossar
  • AGFFV=Arbeitsgemeinschaft „Förderung des Fußverkehrs“ bei der SenUVK
  • AN=Auftragnehmer
  • AO=Anordnung
  • BA=Bezirksamt
  • BVG=Berliner Verkehrsbetriebe
  • BVV=Bezirksverordnetenversammlung
  • FGÜ=Fußgängerüberweg
  • Kita=Kindertagesstätte
  • OrdSV=Ordnungsamt/bezirkliche Straßenverkehrsbehörde
  • QH=Querungshilfe
  • SenUVK=Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
  • SGA der Bezirke=Straßen- und Grünflächenamt der Bezirke
  • SVB der Bezirke=Straßenverkehrsbehörde der Bezirke
  • VLB=Verkehrslenkung Berlin