Weg mit §219a! 18. Juli 201818. Juli 2018 „Mein Bauch gehört mir“, lautet seit Jahrzehnten eine zentrale Forderung feministischer Bewegungen. Es ist höchste Zeit, dass sie Wirklichkeit wird. Because it is 2018! Der §219a wurde 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt. Ziel war es, dass Frauen mehr Kinder bekommen. Dafür gab es das Mutterkreuz als Orden. Der Paragraf blieb als Relikt bestehen und stellt bis heute Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Gleichzeitig unterbindet er auch die öffentliche Bereitstellung von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zu Beratungsstellen. Umfassend informiert zu sein, ist jedoch ein unbedingtes Recht betroffener Frauen. Der Gesetzgeber darf sie in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen. Daher müssen Ärzt*innen sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, ohne die Staatsanwaltschaft fürchten zu müssen. Keine Frau entscheidet sich leichtfertig für den Abbruch einer Schwangerschaft. Ausführliche Information und Vertrauen zu ihrer Gynäkologin sind elementar für eine so einschneidende Entscheidung. Vor diesem Hintergrund darf es im digitalen Zeitalter nicht strafbar sein, Links zu Organisationen wie pro familia oder kirchlichen Einrichtungen zu veröffentlichen. Der § 219a ist schlicht nicht mehr zeitgemäß und muss endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Renate Künast Bundestagsabgeordnete
Angriff auf Freiwillige der Grünen in Tempelhof-Schöneberg: Politik braucht harte Debatte – aber keine Gewalt! 5. Februar 20255. Februar 2025 Heute Morgen wurden zwei Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen beim Verteilen von Flyern am U-Bahnhof Ullsteinstraße in Tempelhof-Schöneberg angegriffen. Einer der Ehrenamtlichen wurde bespuckt und homophob beleidigt, einem anderen wurde ins Gesicht geschlagen. Der Täter rief bei seiner Attacke, man müsse alle Grünen vergasen. „Wir sind schockiert und wütend über […]
Externe Beschwerdestelle eingerichtet 30. Januar 2025 Der Landesverband hat eine neue externe Beschwerdestelle eingerichtet. An die Externe Beschwerdestelle für die Klärung von Diskriminierung, Mobbing, Belästigung und zwischenmenschlichen Konflikten in der Partei (kurz: Externe Beschwerdestelle) könnt ihr euch mit allen Beschwerdefällen wenden. Die Externe Beschwerdestelle ist die erste Anlaufstelle für die vertrauliche Klärung jeglichen grenzüberschreitenden Verhaltens in […]