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Radwegestopp: Auch der Fußverkehr hat das Nachsehen!

Der Fußverkehr ist das Stiefkind dieser Stadt: Auf straßenbegleitenden Gehwegen läuft dieser einfach mit, stolpert über allerlei Hindernisse und wird durch falsch parkende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge immer wieder massiv gefährdet. Mit dem Fußverkehrteil des Mobilitätsgesetzes sollte das Missverhältnis der Flächenaufteilung sowie die Bedürfnisse der Basismobilität endlich die Bedeutung bekommen, die sie angesichts ihrer Hauptklientel – die Schwächsten im Straßenverkehr: Kinder, Senior*innen und mobilitätseingeschränkte Menschen – erfordert!

Geschützte Radwege machen Gehwege sicherer für alle

Das Fußverkehrteil-Pflänzchen ist jedoch erst am Wachsen und zu klein, um positive Veränderungen schon jetzt sichtbar werden zu lassen, geschweige denn zu spüren! So ist derzeit leider als eine der wichtigen Massnahmen für den Fußverkehr unter anderem die Einrichtung geschützter Radverkehrsanlagen zu betrachten, damit der Radverkehr an Hauptstraßen endlich dort fahren kann, wo er hingehört: Auf der Fahrbahn! Weg vom Gehweg, wo sich vor allem ältere und mobiltätseingeschränkte Menschen bedroht und genötigt fühlen, wenn Radfahrende aus Sorge um ihr eigenes Leben dort auf Gehwege ausweichen, wo es keine sichere Radinfrastruktur gibt.

Dieser Zustand ist inakzeptabel und jede bewusste Verzögerung oder falsche Prioritätensetzung bei der Errichtung lange geplanter und finanzierter Radverkehrsanlagen ist auch ein Angriff auf den Fußverkehr!

Erst wenn jede Einmündung gegen Zuparken gesichert ist, alle lichtsignalgesteuerten Querungen barrierefrei gestaltet und fußverkehrfreundlich geschaltet sind und die Geschwindigkeit in dieser Stadt im Sinne der Verkehrssicherheit reduziert ist, kann überlegt werden, ob Countdownampeln einen wichtigen Beitrag leisten können oder nicht.

Nice to have: Countdownampeln
Must have: Tempo 30 und sichere Gehwege für die Schwächsten – ohne Räder, E-Scooter und Motorräder!

Annabelle Wolfsturm

Für die Einrichtung von Tempo 30 gibt es Gründe: Klimaschutz, Lärmschutz und vor allem eines: Verkehrssicherheit. Bei Tempo 30 gibt es eine 50 % höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch diesen Unfall überlebt als bei Tempo 50. Denn wenn bei T30 das Fahrzeug schon zum Stehen kommt, fängt der Bremsweg bei T50 erst an – mit ungewissem Ausgang für die angefahrene Person.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass Tempo 30 nicht zu Stau führt, das Gegenteil ist der Fall! Siehe Umweltbundesamt: „Die Funktion einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt“.

Annabelle Wolfsturm
Verkehrspolitische Sprecherin in der Grünen BVV-Fraktion Tempelhof-Schöneberg