§14 Antragsfrist Anträge müssen 10 Tage vor der MVV schriftlich vorliegen und den Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Änderungsanträge müssen fünf Tage vor der MVV vorliegen und werden den Mitgliedern frühestmöglich zugänglich gemacht. Bei besonderer Dringlichkeit kann sich die MVV mit einfacher Mehrheit vor Eintritt in die Tagesordnung für eine Befassung […]
Kreisverband
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