Die Wohnraumkiller

Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin ein äußerst knappes Gut. Deswegen hat der Senat 2014 die Zweckentfremdung für gewerbliche Nutzungen verboten. Seither darf das Wohnungsangebot nicht durch gewerbliche Nutzungen reduziert werden. Aber genau das geschieht, wenn Mietwohnungen als Ferienwohnungen angeboten werden. Das lukrative Geschäft mit den Ferienwohnungen in der Touristenhochburg Berlin boomt. Immer mehr „Supervermieter“ verdienen mit illegalen Ferienwohnungen das vier- und fünffache von längerfristigen Vermietungen. Daher wurden 2018 die Auf- lagen verschärft: Jede*r Vermieter*in muss seither Leerstand und Kurzzeitvermietung beim Bezirksamt registrieren und genehmigen lassen. In Tempelhof-Schöneberg ist das Wohnungsamt unter Leitung der GRÜNEN Stadträtin Christiane Heiß zuständig.

Ihr Ziel: Alle illegalen gewerblichen Nutzungen wieder in den längerfristigen Mietwohnungsmarkt zurück zu führen. Das macht sie sehr erfolgreich. So sind in unserem Bezirk in den letzten Jahren insgesamt 2093 Wohnungen in den Mietwohnungsmarkt zurückgeführt worden. Davon sind 1239 Ferienwohnungen für langfristige Vermietungen frei geworden. Unser Bezirk steht damit berlinweit an zweiter Stelle. Diese Zahl könnte noch höher sein, wenn die Firma Airbnb, die im großen Stil Ferienwohnungen über das Internet vermittelt, den Bezirken ihre Vermieter*innen offen legen würde. Das aber verweigert die Firma und das Bezirksamt muss mühsam die Identität der Vermieter*innen ermitteln. Denn viele Ferienwohnungen werden auf der Airbnb Plattform ohne die vorgeschriebene Registrierungsnummer angeboten. Deswegen hat jetzt der Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeinsam mit drei anderen Bezirken den Ferienwohnungsvermittler Airbnb an seinem Firmensitz in Irland verklagt. Die GRÜNE Stadträtin Christiane Heiß: „Zweckentfremdung von Wohnraum ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss konsequent verfolgt werden. Wenn Airbnb die Mitwirkung verweigert, müssen die Gerichte entscheiden.“

Wenn der Verdacht auf eine längerfristige professionelle Vermietung im Rahmen einer Zweckentfremdung besteht, können Bürger*innen an folgende Adresse eine E-Mail schreiben: BuergOSGruen(at)ba-ts.berlin.de

Autor: Bertram von Boxberg, wohnungspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg

Dieser Beitrag ist Teil des Stichels Nr. 236 zum Thema Wohnpolitik. Alle weiteren Artikel findet ihr auf der Seite Stichel Nr. 236 „Wohnpolitik“.

 

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