Ehrengrab für Ottomar Anschütz 17. Januar 201818. Februar 2018 Das Grab von Ottomar Anschütz auf dem Friedhof Stubenrauchstraße muss wieder den Status eines Ehrengrabes erhalten. Es soll auf Dauer gesichert und gepflegt werden. Ein entsprechender Antrag der grünen Fraktion wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg zur weiteren Beratung an den Kulturausschuss überwiesen. Aber nicht nur die Zukunft des Grabes für den 1907 verstorbenen Pionier der Foto- und Filmtechnik ist ungewiss. Deshalb forderten die Grünen in einem zweiten Antrag: Das Bezirksamt soll sich gegenüber dem Senat dafür stark machen, dass in Berlin kein Ehrengrab mehr seinen Status verliert, bis eine neue Regelung für den Umgang mit solchen Grabstätten gefunden ist. Auch diese Forderung steht jetzt auf der Tagesordnung des Kulturausschusses. Der grüne Bezirksverordnete Bertram von Boxberg: „Nach den Ausführungsvorschriften von 2007 wird der Status eines Ehrengrabes für 20 Jahre zuerkannt, also nicht einmal länger als die Ruhezeit für ein Grab ohnehin dauert. Danach entscheidet die Senatskanzlei über eine mögliche Verlängerung. Bei dieser Entscheidung ist dann aber vor allem die jeweils aktuelle Prominenz des Verstorbenen relevant. Wenn eine historische Person also nicht mehr allgemein bekannt ist, sie vielleicht völlig zu Unrecht vorübergehend in weitgehende Vergessenheit geriet, wird die Grabstätte zur Einebnung frei gegeben. Nach solchen Kriterien kann man ein kommerzielles Wachsfigurenkabinett betreiben, sie aber nicht zur Grundlage der Erinnerungskultur machen.“ Bei der Entscheidung über ein Ehrengrab dürfe es nicht allein um den Bekanntheitsgrad gegen, sondern müssten auch kulturhistorische und denkmalpflegerische Aspekte eine wesentliche Rolle spielen.
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