FAQ Fahrradstraße Handjerystraße

Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind Straßen wie andere auch. Um das Radfahren sicherer und attraktiver zu machen, gelten jedoch einige besondere Regeln:
1. Radfahrende haben Vorrang. KFZ-Verkehr ist nicht erlaubt.
1. Autoverkehr ist nur ausnahmsweise durch Zusatzschilder zugelassen, beispielsweise „Anlieger frei“ und muss auf Radfahrende Rücksicht nehmen.
1. Radfahrende dürfen überall nebeneinander fahren.
1. Die Geschwindigkeit ist für alle auf 30 km/h begrenzt.

Was genau ist in der Handjerystraße geplant?
Die Handjerystraße soll Fahrradstraße werden. Autoverkehr bleibt für Anlieger*innen erlaubt, nur der KFZ-Durchgangsverkehr muss draußen bleiben. Außerdem wird die Handjerystraße Vorfahrtstraße – nicht nur für Radfahrende, sondern alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Warum soll die Handjerystraße Fahrradstraße werden?
Die Handjerystraße ist die Fortführung der Prinzregentenstraße, die schon lange Fahrradstraße ist. Über die Handjerystraße erfolgt auch die Anbindung an die RR1, die Fahrradroute nach Wannsee. Zudem ist sie Teil des vom Senat beschlossenen Radverkehrsnetzes und hat damit eine überörtliche Bedeutung für den Radverkehr.

Wann wurde beschlossen, dass die Handjerystraße Fahrradstraße werden soll?
Der Beschluss vom 21.01.2015 geht auf einen Antrag der bündnisgrünen BVV-Fraktion vom 18.06.2014 zurück.

Warum dauert die Umsetzung so lange?
Der Beschluss für die Fahrradstraße war schon länger gefällt, die Umsetzung des Beschlusses (Planung, Anordnung, Ausschreibung, Bau) nimmt jedoch Zeit in Anspruch. Wir befinden uns aber auf der Zielgraden: die Fahrradstraße soll noch in diesem Jahr eingerichtet werden.


Stimmt es, dass die Hälfte der Parkplätze in der Handjerystraße wegfallen soll?
Nein, es werden ca. 1/3 der Parkplätze sein, die auf der gesamten Handjerystraße, jeweils auf einer Seite, abgeordnet werden, d.h. wegfallen. Da, wo eine fachliche Abwägung möglich war – nämlich beim Senkrechtparken – wurde eine Entscheidung für den Erhalt der Parkplätze getroffen, dadurch konnten 2/3 der Parkplätze erhalten bleiben.


Warum müssen Parkplätze wegfallen?
Die Parkplätze müssen wegfallen, damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden gewährleistet ist. Zählungen durch ein beauftragtes Büro haben ergeben, dass der Radverkehr in der Handjerystraße bereits die überwiegende Verkehrsart ist. Damit die Kriterien einer Fahrradstraße erfüllt werden können, nämlich, dass Radfahrende nebeneinander fahren und sich auch gegenseitig überholen können, braucht die Straße eine bestimmte Breite. Radfahrende müssen zum Schutz vor Dooring-Unfällen zu parkenden Autos und anderen Radfahrenden einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten, daher beträgt die Mindestbreite einer Fahrradstraße in Berlin 4,5m. Aus diesem Grund müssen Parkplätze weichen.

Sind die Bürger*innen beteiligt worden?
Ja. Direkt beteiligt wurden die Bürgerinnen und Bürger Friedenaus beim 1. Bürger*innen-Rat, der 2019 in Friedenau stattgefunden hat. 26 von 600 zufällig ausgewählte Einwohner*innen Friedenaus haben daran teilgenommen und unter der Fragestellung „Wie können wir Friedenau lebenswert erhalten und unsere Zukunft gemeinsam gestalten?“ Ideen, Wünsche und Forderungen gesammelt und verabschiedet. Diese wurden im Anschluss in einem Bürgercafé der interessierten Öffentlichkeit – über 160 Teilnehmer*innen – vorgestellt. Auch hier wurde unter anderem die Einrichtung von Fahrradstraßen zur Umsetzung der Verkehrswende im Allgemeinen und die baldige Umsetzung der Fahrradstraße in der Handjerystraße im Speziellen gefordert. Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht die Erstellung eines Radverkehrsplans für Berlin vor. In diesem Zusammenhang wurden alle Bezirke sowie weitere Experten und Expertinnen, unter anderem von Fahrradinitiativen, Umweltverbänden, Trägern öffentlicher Belange wie der Polizei, Feuerwehr und der Verkehrssicherheitsarbeit beteiligt. Die Handjerystraße ist Bestandteil des Radverkehrsnetzes und im Rahmen des Mobilitätsgesetzes Berlin auch Bestandteil eines breit legitimierten Verkehrskonzeptes.

Das Bezirksamt wird gleichwohl rechtzeitig vor der Umsetzung die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Warum hat es keine direkte Anwohner*innenbeteiligung gegeben?
Die Fahrradstrecke hat einen breiten Rückhalt unter den Menschen in Friedenau. Gleichzeitig spielt die Straße eine große Rolle im Gesamtkonzept der Berliner Verkehrswende und ist als solche nicht nur den Anwohnenden vorbehalten.
Eine Bürger*innenbeteiligung ist sinnvoll, wenn Dinge zu gestalten sind oder Wissen der Bürger*innen einbezogen werden muss. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt bei der Handjerystraße nicht der Fall. Die Bürger*innen wurden hier indirekt beteiligt, und zwar durch die Verabschiedung eines Gesetzes, welches die Koalition auf Landesebene mit den entsprechenden Mehrheiten nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht hat. So ist seit dem BVV-Beschluss, dass die Handjerystraße Fahrradstraße werden soll, 2018 das bundesweit erste Mobilitätsgesetz beschlossen worden und in Kraft getreten.
Im Falle der Handjerystraße gab es keine Möglichkeiten mehr, die Einrichtung der Fahrradstraße aktiv mit zu gestalten, da es hierfür Vorschriften gibt. Oberste Priorität hat die Verkehrssicherheit. Diese ist auch nicht verhandelbar. Damit Radfahrende sicher radeln können, benötigt die Fahrbahn hierfür eine bestimmte Breite. Aus diesem Grunde musste der Wegfall von Parkplätzen auf einer Seite in die Planung aufgenommen werden. Neben der verbleibenden Parkspur wird es einen Sicherheitsstreifen geben, der sogenannte Dooring-Unfälle verhindern soll. Die restlichen 4 m verbleiben als Fahrbahn, auf der Radfahrende nebeneinander fahren und sich auch gegenseitig überholen dürfen.


Wie lauten die gesetzlichen Grundlagen?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen finden sich in § 45 Abs. 1, Satz 1 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Die Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 (in Anlage 2, Nummer 23) kennzeichnen Beginn und Ende der Fahrradstraße. Ferner ist die Ausweisung von Fahrradstraßen auch im 2018 verabschiedeten Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) in § 44 geregelt.

Wird es in der Fahrradstraße auch modale Filter geben?
Zunächst einmal wird die Fahrradstraße ohne Modale Filter eingerichtet. Sollte sich bei einer späteren Überprüfung der Situation herausstellen, dass der Durchgangsverkehr (nicht Anliegerverkehr) trotz der Anordnung der Fahrradstraße zu stark ist, muss ggf. die Planung angepasst werden.

Warum muss der verkehrsberuhigte Bereich abgeordnet werden?
Die Qualitätskriterien für Fahrradstraßen und die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften machen eine andere Variante nicht möglich. Deshalb habe man sich auf die Positionierung von Dialogdisplays an dieser Stelle geeinigt. Die Aufpflasterungen bleiben jedoch erhalten.

Warum sind parkende Autos so eine große Gefahr?
Zwar passieren die meisten Unfälle in Fahrradstraßen und Einbahnstraßen, die für Radfahrende geöffnet wurden, an Kreuzungen und Einmündungen, aber auf freier Strecke werden 56% der Unfälle vom ruhenden Verkehr verursacht, beispielsweise durch unachtsam geöffnete Autotüren. (Quelle: https://www.udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kompakt/fahrradstrassen-und-geoeffnete-einbahnstrassen)

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