Jobcenter muss Fördermöglichkeiten ausschöpfen

Jpeg

Viele Menschen unseres Bezirks sind auf die Unterstützung durch das Jobcenter angewiesen, beziehen zum Teil sogar ihren gesamten Lebensunterhalt vom Jobcenter. Da die Verantwortung für das Jobcenter bei der Bundesagentur für Arbeit liegt, beschränkt sich die Zuständigkeit des Bezirkes auf die Wohnkosten der Anspruchsberechtigten.

Dennoch machen wir uns mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür stark, dass die vom Jobcenter durchgeführten Maßnahmen für die beteiligten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II als auch für die Menschen unseres Bezirks sinnvoll sind und nicht einfach nur, wie das Gesetz es verlangt, „zusätzliche Arbeitsgelegenheiten“ bieten.

Positives Beispiel einer sinnvollen Maßnahme ist das Projekt „Kafka“ (kein Alkohol für Kinder Aktion). Das Projekt wird vom Jobcenter gefördert. Mit diesem Projekt sensibilisieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Geschäfte im Bezirk, die auch Alkohol verkaufen, und machen dort auf die Bestimmungen des Jugendschutzes aufmerksam. Dieses Projekt wurde gerade verlängert. Wir wollen, dass es langfristig gesichert wird.

Um mehr solche Projekte auf den Weg zu bringen, muss das Jobcenter seine Möglichkeiten ausschöpfen, sich auch regelmäßig um Mittel aus den vom Bund angebotenen Sonderprogrammen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen und „Schwer Vermittelbaren“ bewerben.

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