Zu wählende Ämter

Bald steht die jährliche Jahreshauptversammlung an. Dabei gibt es wieder einige Ämter zu besetzen. Im Folgenden werden die dieses Jahr zu wählenden Ämter erklärt. Die Bewerber*innen können ihre Bewerbung dem Kiezbüro schicken, dann wird diese im Abstimmungsgrün veröffentlicht. Zudem halten die Bewerber*innen auf der Jahreshauptversammlung eine Rede (die Dauer ist in der Wahlordnung festgelegt), um sich den anwesenden Mitgliedern vorzustellen. 

Der Vorstand

Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach innen und außen. Er übernimmt eine Reihe organisatorischer Aufgaben und gestaltet u. a. die Mitgliedertreffen, plant und setzt GRÜNE Aktionen und Veranstaltungen im Bezirk um, koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit, organisiert die Wahlkämpfe und erarbeitet strategische Konzepte für die Bezirkspolitik. Ferner führt er nach Beschluss der Bezirksgruppe die Finanzen unseres Kreisverbandes.

Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden für zwei Jahres gewählt. Der Kreisvorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, zwei Stellvertreter*innen, bis zu drei Beisitzer*innen und dem/der Finanzverantwortlichen. 

Die Kreisvorsitzenden sind u.a zuständig für Personalangelegenheiten, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarebit mit der BVV-Fraktion.

Die Stellvertreter*innen unterstützen und vertreten die Kreisvorsitzenden in ihrer politschen Arbeit.

Die Beisitzer*innen sind zuständig für die Einbindung der Neumitglieder.

Der*Die Finanzverantwortliche verwaltet den Haushalt des Kreisverbandes und führt die finaziellen Geschäfte. 

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung ist zuständig für die interne Überprüfung der Rechnungsabschlüsse, der Haushaltsführung und der Einhaltung der Kassenordnung

Bundesdelegiertenkonferenzdelegierte

Die Bundesdelegiertenkonferenz, kurz BDK, ist der GRÜNE Parteitag auf Bundesebene. Die BDK entscheidet über Programme, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien. Darüber hinaus wählt sie den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die Bundesrechnungsprüfer*innen. Die Delegierten vertreten dort den Kreisverband und werden für ein Jahr gewählt

Landesdelegiertenkonferenzdelegierte

Die Landesdelegiertenkonferenz, kurz LDK, ist unser Landesparteitag. Er ist das höchste beschlussfassende Gremium im Landesverband und entscheidet u. a über Programme und Personal. Abgestimmt werden politische und organisatorische Grundsätze, das Wahlprogramm, die Landeslisten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Deutschen Bundestag oder über Koalitionen, Satzungsfragen, Richtlinien für Amtsinhaber und der Haushalt. Die LDK wählt außerdem den Landesvorstand. Die Delegierten vertreten dort den Kreisverband werden für ein Jahr gewählt.

Landesausschussdelegierte

Der Landesausschuss, kurz LA, ist der „kleine Parteitag“ und das wichtigste Beschlussorgan zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen (LDKen). Er beschließt über die politischen Angelegenheiten und die Grundsätze für laufende Entscheidungen, insbesondere zur Umsetzung von Beschlüssen der Landesmitgliederversammlung (LMV) und der LDK. Er tagt mindestens sechs Mal im Jahr. Die Delegierten vertreten den Kreisverband und werden für ein Jahr gewählt.

Frauen*konferenzdelegierte

Die Frauen*konferenz der Berliner GRÜNEN dient dem Austausch, der Vernetzung und der politischen Diskussion unter Frauen*. Sie trifft politische oder organisatorische Beschlüsse und koordiniert den Informationsfluss zwischen den Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Beschlussfassung zu aktuellen politischen Fragen, über frauen*- und geschlechterpolitische bzw. feministische Leitlinien des Landesverbandes sowie die Begleitung des Monitorings der frauen*politischen Strukturen des Landesverbandes. Die Delegierten vertreten den Kreisverband und werden für ein Jahr gewählt.

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